Typisch dafür sind bewaffnete Banden und Schlägertrupps, welche in revolutionären Perioden den Kampf gegen die revoltierende ArbeiterInnenschaft führen. Diese rekrutieren sich typischerweise aus dem vom sozialen Abstieg bedrohten Kleinbürgertum, einer prekarisierten Bauernschaft und der Masse der Arbeitslosen. Der KapitalistInnenklasse dienen diese somit als Vollstrecker in Zeiten akuter Bedrohung durch eine proletarische Revolution, als letztes Mittel zum Erhalt ihrer privilegierten Stellung.
Zu diesem Zweck sind die KapitalistInnen auch dazu bereit, auf Teile ihrer politischen Macht zu verzichten, während der Faschismus als Inhaber der Staatsmacht die proletarische Bedrohung für die Bourgeoisie beseitigt. Ist der Faschismus einmal von einer Massenbewegung zur Staatsmacht geworden, nutzt er sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Mittel, um die bürgerliche Ordnung zu sichern bzw. wiederherzustellen.
Somit ist der Faschismus von radikalen bürgerlichen Regierungen wie derjenigen von Trump zu unterscheiden, da diese trotz autoritärer Tendenzen den Klassenkampf gegen die ArbeiterInnenklasse noch mit konventionellen institutionellen Mitteln wie sogenannten „Sparprogrammen“, Kürzungen oder Deregulierung führen, ohne dabei mittels offener Gewalt gegen die arbeitende Klasse aufs Ganze zu gehen.
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