Arbeiterbewegung — von Martin M. — 07. 04. 2017
[dropcap]D[/dropcap]er Schweizer Staat hat einen grossen Teil der Aufgaben zur Regulierung des Arbeitsmarktes an die Sozialpartner ausgelagert. Folglich werden die Beziehungen zwischen Arbeitenden und UnternehmerInnen grösstenteils in den Gesamtarbeitsverträgen (GAV) geregelt. Dieses System erlaubt eine Institutionalisierung der Klassenkollaboration sowie des Arbeitsfriedens (des Streikverbots). In der Schweiz sind die ArbeiterInnen somit de facto dem Willen der […]
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