[dropcap]D[/dropcap]ie Thesen 3 und 4 im Diskussionspapier der JUSO-Geschäftsleitung (GL) wollen im Staat eine nicht zu vernachlässigende Emanzipationskraft entdeckt haben. Obwohl der Staat «nicht aktiver Akteur» sei, wird er trotzdem aus einem «passiven, bewahrenden» Element zum «progressiven Vorreiter». So widersprüchlich dies in sich ist (aktiv und passiv zugleich), deckt es sich doch mit der falschen Vorstellung des Staates im ganzen Papier.

Wir haben diesen Punkt bereits in der generellen Kritik am Papier aufgegriffen (“Zehn Thesen zum Staat – Eine Kritik“). Mit der Behauptung, der Staat schütze Minderheiten – darunter genannt sind Frauen* – begibt sich die GL aber grob fahrlässig auf den Holzweg. Einerseits verweist sie mit dieser Sichtweise Forderungen an einen falschen Adressaten – der Staat soll die Emanzipation bewerkstelligen – und andererseits wird in frechster Art und Weise dem Kampf der Unterdrückten gegen die geschlechterbedingte Unterdrückung seine eigene Kraft abgesprochen.

Im Folgenden setzen wir uns mit der Frage auseinander, wie die GL auf diese Vorstellung des «progressiven Vorreiters» kommen konnte und zeigen, wo deren Fehler liegen. Denn ein falsches Verständnis vom Staat ist eine Erklärung dafür, wieso das Potenzial emanzipatorischer Bewegungen oft nur unvollständig ausgeschöpft wurde.

Die US-Philosophin Nancy Fraser beschrieb beispielsweise, wie die Frauenbewegung durch eine einseitige Fokussierung auf Anerkennung und politische Rechte ungewollt die Absicherung des Akkumulationsregimes unterstützte. Der Staat hat sich dabei in keinster Hinsicht als progressiver Vorreiter verhalten, sondern vielmehr gezeigt, wie progressive Forderungen verdreht und ihre Schlagkraft umgelenkt werden kann.

Allgemein gesehen konfrontiert uns das Schicksal des Feminismus in der neoliberalen Ära daher mit einem Paradox. […] Die zu Zeiten des staatlich organisierten Kapitalismus eindeutig emanzipatorische Kritik am Ökonomismus und am Androzentrismus [1] […] ist in den Verdacht geraten, die Legitimationsbedürfnisse einer neuen Form des Kapitalismus zu bedienen. Schliesslich hat es diese Art Kapitalismus viel lieber mit Anerkennungs- als mit Umverteilungsforderungen zu tun, basiert doch das neue Akkumulationsregime ganz wesentlich auf weiblicher Lohnarbeit und auf dem Versuch, die Märkte staatlich-gesellschaftlicher Regulierung weitestgehend zu entziehen, um desto ungestörter global operieren zu können.

Der Staat als Arena des Klassenkampfes
Was der Staat genau ist, welche Körperschaften dazu gehören und welche Funktionen diese ausüben, kommt im Papier der GL nicht klar heraus. Dafür schreibt sie:

Der Staat als Ausdruck der politischen Ordnung ist kein statisches Konstrukt, er unterliegt fortwährenden Veränderungsprozessen. […] Im letzten Jahrhundert wurden sowohl die erstarkende Arbeiter*innenbewegung als auch die feministische Bewegung an vielen Orten in die Institutionen des bürgerlichen Staates integriert. Der Staat ist so als Ausdruck der gesellschaftlichen Kräfteverhältnisse zu begreifen.

Die inneren Widersprüche in diesem Staatsverständnis liegen tiefer und sind nicht auf den ersten Blick zu erkennen. Mit der anscheinend bahnbrechenden Erkenntnis, dass weder Staat noch Gesellschaft als unveränderlich betrachtet werden können, hebt sich die GL nicht vom marxistischen Papier «Grundsätze des sozialistischen Staatsverständnisses» ab. Diesen ersten Schritt in Richtung materialistischer Geschichtsauffassung begrüssen wir sehr.

Die bürgerliche Klasse durchläuft ständig Prozesse der Selbstrevolutionierung. Sie versucht kontinuierlich, sich so zu organisieren, dass ihre Interessen am besten und sichersten gewahrt werden. Das können Allianzen mit Klassenfraktionen der Ausgebeuteten (z.B. Bauern) sein, Kämpfe um die Führung innerhalb der Klasse – eine neue, erstarkte Fraktion übernimmt das Ruder wie beispielsweise Macrons Bande in Frankreich – oder es können neue Institutionen und Organisationen geschaffen werden.

Eine weitere Möglichkeit, die Macht abzusichern, besteht darin, sich den Frieden zu erkaufen. Die Peitsche wird gegen Zuckerbrot getauscht. Rosa Luxemburg hatte bereits 1899 gegen Bernstein erklärt, wie sich der Staat sogar fortschrittliche Reformen zunutze machen kann, um seine Herrschaft zu sichern [2]. Die Veränderung des Kräfteverhältnis verändert also nur die Form der Herrschaftsausübung, nicht aber den Charakter des Staates. Der gegenwärtige Staat in der Schweiz ist bürgerlich, weil er sich aus der Produktionsweise (Kapitalismus) erhebt, worüber die bürgerliche Klasse herrscht.

Wenn der Staat als ein Abbild der widerstreitenden Klassen verstanden wird, wie die GL es tut, hat er genau keinen „bewahrenden Charakter“. Bei einer Verschlechterung des Kräfteverhältnisses wird auch der Fortschritt wieder zunichte gemacht. Andererseits kann der Staat, als „Ausdruck der politischen Ordnung“ nicht auch „progressiver Vorreiter“ sein; ausser man unterstellt dem gesellschaftlichen Kräfteverhältnis einen deterministischen Fortschrittszwang.

Naiver sozialer Fortschrittsglaube
Die Thesen der GL gehen davon aus, dass der Staat – ohne aktiver Akteur zu sein – die ausgefochtenen sozialen Kämpfe absorbiert. Der Staat verleibe sich damit fortschrittliche Institutionen ein oder habe diese selbst gebildet, als gesellschaftliche Gruppen wie die Frauen*bewegung Forderungen in diese Richtung gestellt hätten.

Obwohl davor betont wird, wie fluid und wandelbar der Staat sei, kommt die GL nicht auf die Idee, dass dieser Prozess auch in eine andere Richtung gehen kann, wenn sich das gesellschaftlich-politische Kräfteverhältnis oder natürlich die wirtschaftliche Situation verändert. Ausser einem knappen Verweis auf Privatisierungen (These 5) wird diese Möglichkeit unterschlagen. Dabei sehen sie nicht, dass die „fortwährenden Veränderungsprozesse“ in erster Linie daraus resultieren, dass sich der Kapitalismus an die veränderten Bedingungen anpassen muss. „Neoliberale“ Kürzungsmassnahmen entstammen nicht der Bosheit bürgerlicher PolitikerInnen. Dahinter steht der Zwang, die Wirtschaft – das heisst die Kapitalverwertung – in einer neuen Situation fit zu halten.

Es ist die komplette Trennung zwischen der rechten (repressiven) und der linken (emanzipatorischen) Hand des Staates im GL-Papier, die von Naivität zeugt. Die GL versteht den Staat als eine Verkörperung des sozialen Fortschritts. Dieser Fortschritt sei so lange garantiert, wie der Staat in irgendeiner Form existiere. Sie verkennt, dass Zuckerbrot und Peitsche zwei Seiten der gleichen Medaille sind.

Dazu kommt, dass fortschrittliche Reformen – institutionalisierte emanzipatorische Kämpfe – erstens immer Resultate von Kämpfen sind [3] und zweitens die staatliche Verwaltung dieser Errungenschaften eben genau garantiert, dass sie nicht den Rahmen des kapitalistischen Systems angreifen.

Minderheiten
Die emanzipatorische Seite des Staates ist laut These 4 ein «durchaus ausgeprägter Minderheitenschutz». Doch hier versagt die Darstellung doppelt: Einerseits hat der Schutz von Minderheiten als solchen – so löblich das Ansinnen sein mag – immer eine Zementierung von gesellschaftlichen Spaltungskriterien zur Folge. Anderssein ist damit zwar weniger Strafe. Es herrscht beispielsweise weitgehende Rechtsgleicheit für EU-AusländerInnen. Doch der Unterschied (die Nationalität) wird nicht überwunden. Vielmehr wird die Zugehörigkeit zur Minderheit zur Bedingung, um sein Anrecht auf «Schutz» (z. B. Sozialhilfe) zu behalten. Jeder Minderheitenschutz ist maximal ein Stillstand eines konkreten Kampfes. Doch so wenig dieser zur wirklichen Emanzipation der “Minderheit” führt – für Frauen ist das höchste der Gefühle das Erringen der Rechte des männlichen Staatsbürgers – , so wenig wird dieser “Schutz” vom Staat etabliert.

Die „10 Thesen“ suchen dieses „Anrecht auf Schutz“ im Staat, weil kein wissenschaftliches Verständnis der Veränderungen im politischen Kräfteverhältnis sowie der wirtschaftlichen Grundlage vorhanden ist. Der Schweizer Staat hat seit dem Kriegsende keineswegs dafür gesorgt, dass die Forderungen der ArbeiterInnenbewegung so umgesetzt und institutionalisiert wurden, wie sie gestellt wurden. Ausser der grundlegenden Rückständigkeit der Schweiz in Bezug auf Geschlechtergleichstellung (Frauenstimmrecht, Eherecht, Rentenanspruch etc.) kommt hinzu, dass der Staat sich oft dagegen sperrt, Gesetze überhaupt umzusetzen. Die Lohnungleichheit ist nur ein Beispiel dafür.

Im GL-Papier wird unter dem Schlagwort “Minderheiten” alles gleichgesetzt. Vor allem die Sozialversicherungen sollen einen wichtigen Part einnehmen, um “soziale Teilhabe” zu ermöglichen.Doch: Die Bürgerlichen konnten durch das Wegbrechen der organisierten Macht der ArbeiterInnenklasse wieder stärker in die Offensive gehen. Der Staat schnappte sich fortlaufend kleine Klassenkompromisse (Sozialleistungen etc.) und seltener auch Filetstücke (Auslagerung des Service public). In Europa erfuhr der Sozialstaat – unter Mithilfe der «Genossen» Schröder und Blair – im Zuge der sogenannten Neoliberalisierung einen Umbau. Der Sozialstaat mutierte von absichernd zu aktivierend. Trotzdem will ihn die GL kritiklos bis aufs Letzte verteidigen.

Doch auch die Glorifizierung der Rolle des Staates in der Frage von Hausarbeit/Care ist völlig unkritisch, wie folgende Aussage illustriert: «der Staat [ist] zentraler Akteur, wenn es um feministische Forderungen wie Gleichstellung oder die Bezahlung von Care-Arbeit geht».

Hausarbeit in der Krise
Mit dem Aufkommen des Care-Begriffs wurde die sogenannte Hausarbeitsdebatte wieder aufgenommen. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob Hausarbeit (und im weitesten Sinn die „Reproduktionsarbeit“) bezahlt werden soll. Es ist dabei kein Zufall, dass diese Diskussion nach der wirtschaftlichen Umstrukturierung ab den 70er Jahren und noch stärker mit der Krisenpolitik seit 2008 an Aufmerksamkeit gewinnt.

Die deutsche Soziologin Frigga Haug erklärte, dass die kapitalistische Organisation von ehemals primär dem Haushalt zugerechneten Tätigkeiten (Erziehung, Pflege, etc.) eine neue Ausgangslage schuf. Da diese Tätigkeiten nun nicht mehr als rein häuslich gelten, werden sie in der Öffentlichkeit weniger wahrgenommen und gewürdigt. Man denkt weniger daran, wie viele Stunden an unbezahlter Arbeit im Zuhause verübt werden.

Da die anfallende «Care»-Arbeit in der Mehrheit von Frauen erledigt wird, bürdet der Staat den Lohnarbeiterinnen, die nicht mehr primär Hausfrauen sind, die wegfallenden Leistungen des Sozialstaates auf:

Praktisch werden die Frauen in Teilzeitarbeit und Billig-Jobs getrieben und erhalten zusätzlich die Arbeiten, die der Abbau des Sozialstaats, die Krise im Gesundheits- und Schulsystem in die Familie rückverlagert, wobei der Familienbegriff grosszügig auf alle Gruppen erweitert ist, in denen es Kinder gibt.

Ähnlich argumentierte auch die ‘Femistische Autorinnengruppe’ im Denknetz. Die staatlichen Austeritätsprogramme sollen den Care-Sektor eindämmen, bezahlen dürfen es die Frauen mit ihrer unbezahlten Arbeit:

Weil der bezahlte Care-Sektor quantitativ wächst wie kaum ein anderer, reagiert der Staat mit Austeritätsprogrammen, die gerade diesen Sektor dramatisch treffen. Mit neoliberalen Argumenten rechtfertigt er den relativen Abbau von Ressourcen im Care-Bereich. Cash-Transferleistungen in den Gesundheits- und Sozialbereich werden gekürzt. Selbst in staatlichen Gesundheits- und Sozialinstitutionen wird aus Kostengründen versucht, Methoden zur Effizienz- und Produktivitätssteigerung anzuwenden. Gleichzeitig bieten zunehmend privatwirtschaftliche Unternehmen ausgewählte soziale und pflegerische Angebote in Bereichen, die sie als rentabel ansehen und welche die Bedarfslücken füllen, die durch den Rückzug des Staates entstanden sind. Weil die Personalkosten im Care-Bereich einen im Vergleich zur Industrie sehr hohen Anteil ausmachen, wird massives Lohndumping betrieben, um trotzdem Profite zu erzielen. Da der grösste Teil der erwerbstätigen Frauen in den Dienstleistungssektoren Gesundheit und Soziales arbeitet, sind wiederum überwiegend sie davon betroffen.

Die Entwicklung des Care-Sektors veranschaulicht schon sehr gut, wie der bürgerliche Staat bereits in der Periode vor Ausbruch der Krise agierte. Die bürgerliche Krisenintervention setzt die Existenzgrundlagen der Mehrheit (am extremsten bei alleinerziehenden Müttern) aufs Spiel, ohne mit der Wimper zu zucken.

Auf dem deutschen Arbeitsmarkt wurde die Krise bereitwillig auf Frauen abgewälzt. Nur 28% der beschäftigungspolitischen Krisenmassnahmen waren auf Frauenarbeitsplätze ausgerichtet. Alexandra Scheele schrieb 2011:

Schliesslich waren die investitionspolitischen Reaktionen im Herbst 2008, zu Beginn 2009 und im Herbst 2009 mit der Begründung ‘entschlossen’ auf die Finanz- und Wirtschaftskrise zu reagieren, auf den Bankensektor und die Schlüsselindustrien, vor allem Autoherstellung, Maschinenbau, Stahlindustrie und Bauwirtschaft und damit – aufgrund der geschlechtlichen Segregation von Berufen und des Arbeitsmarktes – vorrangig auf Männerarbeitsplätze konzentriert.

Die Frauen haben im bürgerlichen Staat keinen Verbündeten, sondern werden oft zu den ersten Opfern seiner Handlungen. Es stimmt nicht einmal, dass der Staat «in einem ersten Moment einen passiven, bewahrenden Charakter» hat. Sonst würde er die erkämpften Rechte schützen. In der Krise greift der Staat die Lebensgrundlagen der Frauen direkt an (Lohnsenkungen im Pflegebereich oder die Rentenaltererhöhung) und zwingt die Frauen durch Leistungsstreichungen zu mehr unentgeltlicher Care-Arbeit. Auch vor Kürzungen bei lebenswichtigen Institution, wie z. B. Frauenhäusern, schreckt der Staat nicht zurück.

Der bürgerliche Staat ist nicht emanzipatorisch!
Wer im bürgerlichen Staat den ideellen Ausdruck von sozialen Bewegungen sieht, lässt sich täuschen. Der Staat als Herrschaftsapparat der KapitalistInnen ist vielfältig, veränderbar und oft sehr effizient in seiner wichtigsten Funktion: den Klassenkampf in Bahnen lenken, um die herrschende Ordnung zu schützen.

Wenn zeitweise und durch Kampf Zugeständnisse errungen werden konnten, dann waren diese nie grösser als notwendig. Oft wurden sie schleunigst wieder zurückgenommen oder so angepasst, dass sie die Ordnung stützten oder die Unterdrückten disziplinierten. Das heisst aber nicht, dass wir sie nicht mit Händen und Füssen verteidigen – wie wir dies bei der Rentenreform bewiesen haben!

Wenn nun die GL allen Ernstes behauptet, der Staat schütze und bewahre die sozialen Errungenschaften, dann führt das zwangsweise zu Fehlern in der politischen Praxis! Denn daraus folgt, dass man den bürgerlichen Staat als solchen verteidigt, da er ja ein Verbündeter sei. Weiter werden unsere Forderung auch an eine falsche Adresse gerichtet. Der Staat lässt sich nicht mit guten Argumenten überzeugen. Nur wenn sein Handlungsspielraum eingeschränkt ist, versucht er für die herrschende Klasse einen günstigen Kompromiss zu machen. Beides lässt sich darauf zurückführen, dass hier offensichtlich nicht verstanden wird, wie wichtig die organisierte Macht der Lohnabhängigen ist.

Um allen Menschen bedingungslos und auf Dauer eine menschliche Existenz zu garantieren, dürfen wir uns nicht auf den Staat unserer Gegner verlassen. Nur die Umwälzung und komplette Demokratisierung der ganzen Wirtschaft (sprich: die Eigentumsfrage stellen) kann eine solche Grundlage schaffen. Um die Machtfrage zu stellen, müssen wir Gegenmachtstrukturen schaffen, die dem bürgerlichen Staat Paroli bieten können. Diese erfüllen damit zentrale Funktionen, die ein sozialistischer Staat benötigt: die Etablierung und der Schutz einer Ordnung, die sich über das Privateigentum hinwegsetzt.

Michael Wepf
JUSO Waadt

[1] Anm. M.W.: Androzentrismus bedeutet ungefähr die sexistische Sichtweise – gegenüber der offenen Abwertung von Frauen* eine etwas mehr versteckte Form der Sexismus –, dass „der Mann“ das Zentrum, Frauen* hingegen peripher seien. In anderen Worten: Männer stellen die eigentliche Norm dar, Frauen* hingegen dementsprechend etwas Abnormales.

[2] «Die Mystifikation liegt hier auf der Hand. Der heutige Staat ist eben keine ‚Gesellschaft’ im Sinne der ‚aufstrebenden Arbeiterklasse’, sondern Vertreter der kapitalistischen Gesellschaft, d.h. Klassenstaat. Deshalb ist auch die von ihm gehandhabte Sozialreform nicht eine Betätigung der ‚gesellschaftlichen Kontrolle’, d.h. der Kontrolle der freien arbeitenden Gesellschaft über den eigenen Arbeitsprozess, sondern eine Kontrolle der Klassenorganisation des Kapitals über den Produktionsprozess des Kapitals. Darin, d.h. in den Interessen des Kapitals, findet denn auch die Sozialreform ihre natürlichen Schranken. Freilich, Bernstein und Konrad Schmidt sehen auch in dieser Beziehung in der Gegenwart bloß ‚schwächliche Anfangsstadien’ und versprechen sich von der Zukunft eine ins Unendliche steigende Sozialreform zugunsten der Arbeiterklasse. Allein sie begehen dabei den gleichen Fehler, wie in der Annahme einer unumschränkten Machtentfaltung der Gewerkschaftsbewegung.» (Rosa Luxemburg, Sozialreform oder Revolution?)

[3] Das angeführte Beispiel der Legalisierung von Sans-Papiers in Genf ist ein Paradebespiel in dieser Diskussion. Die „Operation Papyrus“ kam nicht zustande, weil „der Staat ein progressiver Vorkämpfer sein kann“. Genf hat eine stolze, über 20-jährige Tradition im Kampf für die Rechte von Sans-Papiers (die wiederum auf die selbstbewussten Kämpfe von Saisonniers in den 70er Jahren zurückgeht)! Die emanzipatorische Kraft dem Staat und nicht den (migrierten) ArbeiterInnen selbst zuzusprechen, stellt den Emanzipationsbegriff der GL in Frage. Dieser Verkehrung ist folgende Aussage von Marx und Engels entgegenzuhalten: „Die Befreiung der Arbeiterklasse muss das Werk der Arbeiterklasse selbst sein.“ (Marx & Engels, Zirkularbrief)